Edith
Uhlig
Stiftung
seit 2014

Unsere geförderten Projekte

Unser Hauptanliegen ist die Förderung des Tierschutzes und der Tierzucht, die Unterstützung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. In jedem dieser Bereiche sind wir bestrebt, die Visionen unserer Stifterin zu verwirklichen und gleichzeitig die Ziele der Stiftung zu erfüllen. Unsere Initiative konzentriert sich darauf, nachhaltige Wege zu finden, um diese spezifischen Bereiche zu fördern. Jeder Bereich ist ein eigenes Spezialgebiet, dem wir uns mit Leidenschaft und Engagement widmen. Entdecken Sie auf dieser Seite die Vielfalt und den Einfluss unserer geförderten Projekte, die dazu beitragen, positive Veränderungen in diesen wichtigen Bereichen herbeizuführen.

Übersicht unserer Zuwendungen

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Wie in den vorherigen Jahren leistet die Edith-Uhlig Stiftung in Bremerhaven auch 2017 eine Zuwendung an den Tierschutzverein.

Bremerhaven. JFV Bremerhaven erhält eine Zuwendungen in Höhe von 2.000 Euro durch die EU-Stiftung.

Bremerhaven, 04. Januar 2017: Die EU Stiftung unterstützt den Tierschutzverein Bremerhaven e.V. mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000,- Euro.

Bremerhaven 21.Dezember 2016: Die EU Stiftung unterstützt die Bremerhavener Haustierversorgung mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro.

Zur Erfüllung des Stiftungszwecks erhält der Reitsportverein Sleipnir in Sellstedt eine Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro.

Bremerhaven. Die Edith-Uhlig Stiftung in Bremerhaven leistet eine Zuwendung in Höhe von 1.000€.

Mit einer Spende der Edith Uhlig Stiftung im Juli 2015 würdigen wir das Engagement und die besonderen Tätigkeiten des Vereins Sonnenblume e.V. in Bremerhaven.

Beachtenswerte Arbeit im Bereich der Jugendbetreuung und -förderung in der Tierzucht leistet der Reitverein "Sleipnir" Sellstedt e.V. Im Juni 2015 fördert die Edith Uhlig Stiftung die Jugendarbeit mit Zuwendungen zum jährlich stattfindenden Jugendreitturnier.

Zustifter werden!

Sprechen Sie die Verantwortlichen unserer geförderten Projekte oder uns selbst an und werden Sie Zustifter der Edith-Uhlig-Stiftung. So helfen Sie aktiv mit, gemeinnützige Vereine und Projekte aus den obengenannten Bereichen zu fördern und leisten wertvolle Hilfe.

Transparenzregister

Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes vom 26.06.2017 ein sog. Transparenzregister eingeführt und die Eintragung der sog. Wirtschaftlich Berechtigten verlangt. §3 Abs.3,2 unterstellt dem Vorstand einer Stiftung, dass er wirtschaftlich Berechtigter sei.

Der Vorstand der Edith Uhlig Stiftung ist der Eintragungspflicht nachgekommen, weist jedoch deutlich daraufhin, dass er ehrenamtlich und ohne jedes wirtschaftliche eigene Interesse handelt, sondern als gesetzlicher Vertreter das Stiftungsvermögen verwaltet.