Die Edith Uhlig Stiftung unterstützt das Tierheim Bremerhaven mit einer Zuwendung in Höhe von 2000 €.
Unser Hauptanliegen ist die Förderung des Tierschutzes und der Tierzucht, die Unterstützung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. In jedem dieser Bereiche sind wir bestrebt, die Visionen unserer Stifterin zu verwirklichen und gleichzeitig die Ziele der Stiftung zu erfüllen. Unsere Initiative konzentriert sich darauf, nachhaltige Wege zu finden, um diese spezifischen Bereiche zu fördern. Jeder Bereich ist ein eigenes Spezialgebiet, dem wir uns mit Leidenschaft und Engagement widmen. Entdecken Sie auf dieser Seite die Vielfalt und den Einfluss unserer geförderten Projekte, die dazu beitragen, positive Veränderungen in diesen wichtigen Bereichen herbeizuführen.
Die Edith Uhlig Stiftung unterstützt das Tierheim Bremerhaven mit einer Zuwendung in Höhe von 2000 €.
Die Edith Uhlig Stiftung unterstützt das Tierheim Bremerhaven mit einer Zuwendung in Höhe von 3000 €.
Bremerhaven. PRO MUSICA Bremerhaven e.V. erhalten Zuwendungen in Höhe von 1.000 Euro durch die EU-Stiftung.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes unterstützt die EDITH UHLIG STIFTUNG den im Jahr 2010 gegründeten Verein JFV Bremerhaven mit einer Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes unterstützt die EU-Stiftung den Zoo am Meer Bremerhaven mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro.
RCB erhält eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro durch die EU-Stiftung.
Die EU-Stiftung unterstützt das Kinderprojekt „Sonnenblume“ e.V. Bremerhaven im Stadtteil Leherheide.
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes unterstützt die EDITH UHLIG STIFTUNG den im Jahr 1921 gegründeten Traditionsverein „Sleipnir“ mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro.
Sprechen Sie die Verantwortlichen unserer geförderten Projekte oder uns selbst an und werden Sie Zustifter der Edith-Uhlig-Stiftung. So helfen Sie aktiv mit, gemeinnützige Vereine und Projekte aus den obengenannten Bereichen zu fördern und leisten wertvolle Hilfe.
Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes vom 26.06.2017 ein sog. Transparenzregister eingeführt und die Eintragung der sog. Wirtschaftlich Berechtigten verlangt. §3 Abs.3,2 unterstellt dem Vorstand einer Stiftung, dass er wirtschaftlich Berechtigter sei.
Der Vorstand der Edith Uhlig Stiftung ist der Eintragungspflicht nachgekommen, weist jedoch deutlich daraufhin, dass er ehrenamtlich und ohne jedes wirtschaftliche eigene Interesse handelt, sondern als gesetzlicher Vertreter das Stiftungsvermögen verwaltet.
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