Edith
Uhlig
Stiftung
seit 2015

Die Edith Uhlig Stiftung wurde 2015 gegründet und hat ihren Sitz in Bremerhaven. Zweck der Stiftung ist die Förderung von

dem Tierschutz und der Tierzucht

dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege

der Jugend- und Altenhilfe

Zu allen Themen hatte die am 3. September 2017 verstorbene Stifterin Edith Uhlig einen besonderen Bezug. Und wer sie kannte weiß, dass es sich hierbei um eine echte Herzensangelegenheit der Stifterin handelte. Zeit ihres Lebens hatte Frau Uhlig eine große Affinität zu Tieren entwickelt, sie liebte Kinder und besaß ein großes Interesse an historischen Gebäuden. Stets war ihre Frage: Wie kann ich helfen?

Bei der Fragestellung allein hatte Frau Uhlig es zum Glück nie belassen – sondern handelte. Sie berichtete über die damalige Geburt des Eisbärenjungen „Lale“ im Zoo am Meer. Schilderungen aus dem hiesigen Tierheim interessierten die Gründerin ebenso wie die Entwicklungen der zunehmenden Kinderarmut in Deutschland.

Ihre Liebe zu alten Immobilien hat die gebürtige Berlinerin aus ihrer Heimat an die Nordseeküste mitgebracht: hier zogen denkmalgeschützte maritime Bauten ihre Aufmerksamkeit an. Die Gründung der Edith Uhlig Stiftung war ihr Weg, ihr Engagement zu leben. Wir werden ihr ein ehrenvolles Andenken bewahren und die Stiftung in ihrem Sinne weiterführen.

Das Interesse an denkmalgeschützen Gebäuden oder wie hier am alten Leuchtturm Vogelsand auf dem havenhostel Gelände war stets sehr groß. Bei einer Besichtigung des havenhostels informierte die Gründerin sich über die Pläne zum Erhalt des Leuchtturms und beschloss, diese zu unterstützen.

Außerdem war Frau Uhlig auch immer für einen Spaß zu haben.

Zustifter werden!

Sprechen Sie die Stiftungszwecke und unsere geförderten Maßnahmen ebenso persönlich an wie den Vorstand selbst, werden Sie Zustifter zur Edith Uhlig Stiftung. So helfen Sie aktiv mit, gemeinnützige Vereine und Projekt aus den obengenannten Bereichen zu fördern und leisten wertvolle Hilfe.

Unser Vorstand

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den bestmöglichen Weg zu finden nachhaltig zu fördern und gleichzeitig den Interessen der Stifterin und den Stiftungszwecken gerecht zu werden. Jeder der drei Zuwendungsbereiche ist für sich genommen ein eigenes Spezialgebiet. Um unser Ziel zu erreichen, ist ein vier Personen umfassender Vorstand entstanden, welcher mit hochkarätigen Experten auf dem jeweiligen Gebiet besetzt ist.

Jens Grotelüschen, Diplom-Betriebswirt (BA), ist seit 1993 Vorstand in der GROTELÜSCHEN & WEBER AG sowie Vorstandsvorsitzender des Förderverein Maritimer Denkmalschutz e. V. Seine Fachbereiche sind die Projekt- und Immobilienentwicklung. In seiner Freizeit spielt er aktiv Vereinsfußball und engagiert sich in der Kinder- und Jugendsportförderung.

Heinz Weber ist Dipl. Bankbetriebswirt (ADG) und seit 2004 im Vorstand der GROTELÜSCHEN & WEBER AG tätig sowie Vorstandsvorsitzender der Betriebswirte des Handwerks Bremerhaven-Cuxland e.V. Seine Fachbereiche sind Kapitalanlagen und Finanzierungen. Als passionierter Reiter hat er einen engen Bezug zum Reitsport und der Tierzucht.

Bernd Schomaker ist Baustadtrat der Stadt Bremerhaven. Im Jahr 2013 übernahm er die Geschäftsführung des Tierheims Bremerhaven und wechselte anschließend in den Vorstand des Tierschutz Bremerhaven e.V., in dem er viele Jahre tätig war.

Dr. Sven Klook, ist Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei Dres. Hübner & Klook in Bremerhaven. Er sorgt stets dafür, dass die Stiftung den Überblick im Paragrafendschungel behält.

Unsere geförderten Projekte

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In der Oberschule Langen fliegen nun ordentlich die Späne. Dank der finanziellen Unterstützung seitens der Edith-Uhlig-Stiftung aus Bremerhaven ist eine

Für die Vorstandsmitglieder der Edith-Uhlig-Stiftung ist die Unterstützung des Kinderprojektes „Sonnenblume e.V.“ seit vielen Jahren eine Herzensangelegenheit.

Der Sonnenblume e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro durch die EU-Stiftung.

Die EU-Stiftung leistet ein Sponsoring in Höhe von 2000 Euro Das hohe Engagement im Bereich der Jugend-  und Begabtenförderung sowie

Transparenzregister

Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes vom 26.06.2017 ein sog. Transparenzregister eingeführt und die Eintragung der sog. Wirtschaftlich Berechtigten verlangt. §3 Abs.3,2 unterstellt dem Vorstand einer Stiftung, dass er wirtschaftlich Berechtigter sei.

Der Vorstand der Edith Uhlig Stiftung ist der Eintragungspflicht nachgekommen, weist jedoch deutlich daraufhin, dass er ehrenamtlich und ohne jedes wirtschaftliche eigene Interesse handelt, sondern als gesetzlicher Vertreter das Stiftungsvermögen verwaltet.

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