Edith
Uhlig
Stiftung
seit 2015

Unsere geförderten Projekte

Unser Hauptanliegen ist die Förderung des Tierschutzes und der Tierzucht, die Unterstützung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. In jedem dieser Bereiche sind wir bestrebt, die Visionen unserer Stifterin zu verwirklichen und gleichzeitig die Ziele der Stiftung zu erfüllen. Unsere Initiative konzentriert sich darauf, nachhaltige Wege zu finden, um diese spezifischen Bereiche zu fördern. Jeder Bereich ist ein eigenes Spezialgebiet, dem wir uns mit Leidenschaft und Engagement widmen. Entdecken Sie auf dieser Seite die Vielfalt und den Einfluss unserer geförderten Projekte, die dazu beitragen, positive Veränderungen in diesen wichtigen Bereichen herbeizuführen.

Übersicht unserer Zuwendungen

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In der Oberschule Langen fliegen nun ordentlich die Späne. Dank der finanziellen Unterstützung seitens der Edith-Uhlig-Stiftung aus Bremerhaven ist eine

Für die Vorstandsmitglieder der Edith-Uhlig-Stiftung ist die Unterstützung des Kinderprojektes „Sonnenblume e.V.“ seit vielen Jahren eine Herzensangelegenheit.

Der Sonnenblume e.V. erhält eine Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro durch die EU-Stiftung.

Die EU-Stiftung leistet ein Sponsoring in Höhe von 2000 Euro Das hohe Engagement im Bereich der Jugend-  und Begabtenförderung sowie

Die Edith-Uhlig-Stiftung leistet zur Rettung des Instruments eine Zuwendung in Höhe von 2.000 Euro für die Sanierungsarbeiten.

Die Edith Uhlig Stiftung unterstützt das Tierheim Bremerhaven mit einer Zuwendung in Höhe von 2000 €.

Die Edith Uhlig Stiftung unterstützt das Tierheim Bremerhaven mit einer Zuwendung in Höhe von 3000 €.

Bremerhaven. PRO MUSICA Bremerhaven e.V. erhalten Zuwendungen in Höhe von 1.000 Euro durch die EU-Stiftung.

Zustifter werden!

Sprechen Sie die Stiftungszwecke und unsere geförderten Maßnahmen ebenso persönlich an wie den Vorstand selbst, werden Sie Zustifter zur Edith Uhlig Stiftung. So helfen Sie aktiv mit, gemeinnützige Vereine und Projekt aus den obengenannten Bereichen zu fördern und leisten wertvolle Hilfe.

Transparenzregister

Der Gesetzgeber hat mit Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes vom 26.06.2017 ein sog. Transparenzregister eingeführt und die Eintragung der sog. Wirtschaftlich Berechtigten verlangt. §3 Abs.3,2 unterstellt dem Vorstand einer Stiftung, dass er wirtschaftlich Berechtigter sei.

Der Vorstand der Edith Uhlig Stiftung ist der Eintragungspflicht nachgekommen, weist jedoch deutlich daraufhin, dass er ehrenamtlich und ohne jedes wirtschaftliche eigene Interesse handelt, sondern als gesetzlicher Vertreter das Stiftungsvermögen verwaltet.